AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der StilVol.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Auftritte, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die durch die Brassband StilVol., im Folgenden "Band" genannt, erbracht werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Band.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der Band und dem Auftraggeber kommt durch eine mündliche, oder schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder unterschriebenem Vertrag) zustande. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Dieser umfasst in der Regel:
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Musikauftritt mit bis zu 9 Musikerinnen und Musikern
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Spielzeit von individueller Dauer, bzw. nach Absprache
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Soundcheck sowie Auf- und Abbauzeit
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Eigenes Instrumentarium (sofern nichts anderes vereinbart)
Nicht enthalten sind technische Zusatzleistungen (z. B. PA, Lichtanlage), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
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Das Honorar wird individuell vereinbart CHF/EUR, je nach Art und Dauer des Auftritts
(zzgl. MwSt., falls anwendbar) -
Eine Anzahlung von 30 %, ist bei Bedarf und je nach Aufwand, gemäss gegenseitiger Absprache zu leisten
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Der Restbetrag ist spätestens nach Beendigung der Veranstaltung in Bar, per Twint, oder nach Absprache per Banküberweisung zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Band das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben.
5. Rücktritt / Stornierung
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Entschädigungen:
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Bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfreie Stornierung
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29–15 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Honorars
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14 Tage oder weniger: 100 % des Honorars
Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Naturkatastrophe) abgesagt, wird keine Stornogebühr fällig.
6. Absage durch die Band
Sollte die Band aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, unvorhersehbare Ereignisse) nicht auftreten können, wird sie den Auftraggeber umgehend informieren und sich bemühen, gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt sicher, dass:
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eine geeignete Spielfläche vorhanden ist
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Stromanschlüsse und Technik (falls vereinbart) verfügbar sind
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Parkmöglichkeiten und ggf. Verpflegung für die Musiker bereitstehen
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der Zugang zum Auftrittsort pünktlich gewährleistet ist
8. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
Ton- und Bildaufnahmen der Band während des Auftritts dürfen nur mit vorheriger Zustimmung gemacht und veröffentlicht werden. Die Band behält sich das Recht vor, eigene Aufnahmen für Werbezwecke zu verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
9. Haftung
Die Band haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für Schäden am Eigentum der Band, sofern diese durch Dritte oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht wurden.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist Rorbas, Kanton Zürich
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.